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Dorfgemeinschaftshaus

Dorfgemeinschaftshaus

Der untere Bereich des Dorfgemeinschaftshaus (2 Räume, 1 Küche, Toiletten ) können von Vereinen und Privatpersonen gemietet werden.

Termine können angefragt und gebucht werden bei Iris Straube; Tel.: 0170 4097076

 

Preise (Stand Sept.2025):

1 Raum für externe Vermietung 190,00 € (inkl. Reinigung 40 €)

2 Räume für externe Vermietung 240,00 € (inkl. Reinigung 40 €)

1 Raum für die örtl. Vereine (Versammlung) 40,00 € (inkl. Reinig. 1 Stunde)

2 Räume für die örtl. Vereine (Versammlung) 60,00 € (inkl. Reinig. 1 Stunde)

1 Raum für die örtl. Vereine (gesellig) 60,00 € (inkl. Reinig. 1 Stunde)

2 Räume für die örtl. Vereine (gesellig) 80,00 € (inkl. Reinig. 1 Stunde)

Kindergeburtstage 60,00 € (inkl. Reinig. 1 Stunde)

Beerdigungskaffee 60,00 € (inkl. Reinig. 1 Stunde)

 

 

Nutzungsordnung für die Kulturräume im Dorfgemeinschaftshaus in Eldagsen                                            

Verantwortlich für die Kulturräume und Außenbereich des Dorfgemeinschaftshauses (wie folgt DGH) ist die Kulturgemeinschaft.
Die Räume des DGH sollen in erster Linie den Eldagser Vereinen als Tagungs- Veranstaltungsort und Begegnungsstätte mit geselligem Beisammensein dienen.

Darüber hinaus können Privatpersonen diese Räume für Familienfeiern, Kindergeburtstage, Jubiläen, Empfänge, Beerdigungskaffee und ähnliche Gelegenheiten anmieten.

Nachfragen und Anmeldungen sind an Frau Iris Straube, Tel.: 0170 4097076 zu richten.

Bei Vertragsabschluss von privaten Feiern wird ein Betrag von 50,-- € fällig, die Restsumme ist 7 Tage vor Nutzung zu zahlen. Bei Nichtinanspruchnahme der Räume wird die Anzahlung einbehalten.

Die Termine werden in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.

Bei den Veranstaltungen muss die Lärmbelästigung um 22 Uhr auf ein für die Nachbarn erträgliches Maß beschränkt werden.

Die Fenster müssen geschlossen gehalten werden, die Aktivitäten dürfen nur in den Räumen stattfinden. Raucher haben sich draußen entsprechend ruhig zu verhalten.

Es ist nicht gestattet, Lautsprecher in die geöffneten Fenster zu stellen, um Musik auf dem Vorplatz zu hören. Aktivitäten auf dem Vorplatz, wie z. B. das Grillen sind nach Genehmigung nur bis 22 Uhr erlaubt.

Lärmbelästigungen über 22 Uhr hinaus stellen gemäß § 17 Abs. 1e (LlmSchG NRW) den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar und liegen in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.

Gläser, Geschirr und Kücheneinrichtungen können vom jeweiligen Nutzer in Anspruch genommen werden und müssen nach dem Gebrauch sauber hinterlassen und am dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden. Beschädigungen und Verluste sind bei der Abnahme unverzüglich zu melden.

Verluste und Beschädigungen an Räumlichkeiten oder Inventar sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter darf die Beschädigungen nicht selbst reparieren. Hierzu beauftragt die Kulturgemeinschaft einen Fachmann.

Die Aufräumarbeiten enden am Folgetag und dürfen nicht ruhestörend sein. Die Räume sind besenrein zu verlassen. Die Stühle müssen nach Vorgabe gestapelt und mit den Tischen seitlich im Raum angeordnet sein. Der Mieter muss seinen Müll mitnehmen.

Bei Reinigung festgestellter Mehraufwand wird nachträglich berechnet.

 

 

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