Logo_Eldagsen1

Besucherzähler

Heute 25

Gestern 70

Woche 249

Monat 1691

Insgesamt 179284

Aktuell sind 4 Gäste und keine Mitglieder online

Dorfgemeinschaftshaus

Dorfgemeinschaftshaus

  Gebührenordnung für die Nutzung der Kulturräume      
                                 Dorfgemeinschaftshaus Eldagsen      
         
  Familienfeier 1 Raum              120,00 €
    2 Räume              160,00 €
         
  Vereine 1 Raum              25,00 €
    2 Räume              35,00 €
         
  Vereine, gesellige Veranstaltungen 1 Raum              50,00 €
    2 Räume              60,00 €
         
  Elternnachmittag / Versammlung 1Raum              35,00 €
    2Räume              50,00 €
         
  Kindergeburtstag 1Raum              35,00 €
    2Räume              50,00 €
         
  Beerdigungskaffee                60,00 €
         
         
  Bei Familienfeieren, Kindergeburtstagen und Beerdigungskaffee wird eine Reinigungs-      
  pauschale von 40 € (25 € bei Nutzung eines Raumes) erhoben.      
  Bei Vereinsveranstaltungen fallen 15 € an.      
        Stand März 2023

 

 

Nutzungsordnung für die Kulturräume im Dorfgemeinschaftshaus in Eldagsen                                            

Verantwortlich für die Kulturräume und Außenbereich des Dorfgemeinschaftshauses (wie folgt DGH) ist die Kulturgemeinschaft.
Die Räume des DGH sollen in erster Linie den Eldagser Vereinen als Tagungs- Veranstaltungsort und Begegnungsstätte mit geselligem Beisammensein dienen.

Darüber hinaus können Privatpersonen diese Räume für Familienfeiern, Kindergeburtstage, Jubiläen, Empfänge, Beerdigungskaffee und ähnliche Gelegenheiten anmieten.

Nachfragen und Anmeldungen sind über Herrn Mario Noack oder Frau Helma Owczarski, zu stellen. Die Telefonnummern können dem Nutzungsvertrag entnommen werden.

Bei Vertragsabschluss von privaten Feiern wird ein Betrag von 50,-- € fällig, die Restsumme ist 7 Tage vor Nutzung zu zahlen. Bei Nichtinanspruchnahme der Räume wird die Anzahlung einbehalten.

Die Termine werden in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.

Bei den Veranstaltungen muss die Lärmbelästigung um 22 Uhr auf ein für die Nachbarn erträgliches Maß beschränkt werden.

Die Fenster müssen geschlossen gehalten werden, die Aktivitäten dürfen nur in den Räumen stattfinden. Raucher haben sich entsprechend ruhig zu verhalten.

Es ist nicht gestattet, Lautsprecher in die geöffneten Fenster zu stellen, um Musik auf dem Vorplatz zu hören. Aktivitäten auf dem Vorplatz, wie z. B. das Grillen sind nach Genehmigung nur bis 22 Uhr erlaubt.

Lärmbelästigungen über 22 Uhr hinaus stellen gemäß § 17 Abs. 1e (LlmSchG NRW) den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar und liegen in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.

Gläser, Geschirr und Kücheneinrichtungen können vom jeweiligen Nutzer in Anspruch genommen werden und müssen nach dem Gebrauch sauber hinterlassen und am dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden. Beschädigungen und Verluste sind bei der Abnahme unverzüglich zu melden.

Verluste und Beschädigungen an Räumlichkeiten oder Inventar sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter darf die Beschädigungen nicht selbst reparieren. Hierzu beauftragt die Kulturgemeinschaft einen Fachmann.

Die Aufräumarbeiten enden am Folgetag und dürfen nicht ruhestörend sein. Die Räume sind besenrein zu verlassen. Die Stühle müssen gestapelt und mit den Tischen seitlich im Raum angeordnet sein. Der Mieter muss seinen Müll mitnehmen.

Bei Reinigung festgestellter Mehraufwand wird nachträglich berechnet.

Die Abnahme der Räume erfolgt durch Herrn Mario Noack oder Frau Helma Owczarski.

Im Mai 2018

 

Ansprechpartner:

Mario Noak, Tel.: 0172-3490-392

Helma Owczarski, Tel.: 0176-2586-1131 oder 05707 - 95880

 

 

Joomla!-Debug-Konsole

Sitzung

Profil zum Laufzeitverhalten

Speichernutzung

Datenbankabfragen